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Ausstieg aus teuren Kreditverträgen

Gute Neuigkeiten für Kreditnehmer: Kreditversicherungen, die gemeinsam mit einem Kredit abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Und zwar auch rückwirkend. Entscheidend ist hierbei die Widerspruchsbelehrung, die im jeweiligen Vertrag steht. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) muss diese Belehrung bestimmten Anforderungen genügen, andernfalls ist sie ungültig. Was häufig der Fall ist. Ein Beispiel: … » Weiter…