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Wenn die Abgeltungssteuer eines nicht gebracht hat, dann ist es eine Vereinfachung bei der Versteuerung von Einkünften aus Kapitalanlagen. Nicht nur der Steuerzahler muss nun genauer abwägen, ob er auf dem Formblatt „Anlage KAP” Angaben über seine Einkünfte macht. Auch für die Behörden ist die neue Steuerregelung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Diejenigen, die immer … » Weiter…