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Wer in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union ab dem 21. Dezember diesen Jahres eine neue Versicherung abschließt, wird sich in sehr vielen Sparten auf veränderte Beitragshöhen einstellen müssen. Grund ist die flächendeckende Einführung sogenannter Unisex-Tarife, bei denen das Geschlecht nicht mehr zur Risikobewertung für einen Tarif herangezogen werden darf.
Die Umsetzung folgt der europäischen Rechtsprechung und sorgt je nach Sparte und Geschlecht für eine Verteuerung oder auch eine Vergünstigung des Versicherungstarifs. Wer den eigenen Versicherungsschutz als noch nicht ausreichend ansieht und daher eine Ergänzung vornehmen möchte, sollte im Vorfeld prüfen, ob der Abschluss eher vor oder nach dieser Tarifumstellung anzuraten ist.
Auswirkungen der Unisex-Tarife auf die Beiträge erkennen
Nach ersten Stichproben dürften sich die Tarife für das bislang begünstigte Geschlecht bis in den zweistelligen Prozentbereich verteuern, eine Absenkung des Beitrags für das benachteiligte Geschlecht ist hingegen nur auf geringem Niveau zu erwarten. Frauen mussten z. B. bislang durch die höhere Lebenserwartung mehr Geld für gleiche Leistungen einer Lebensversicherungen zahlen, die bislang begünstigen Männer dürften daher im Bereich Lebensversicherung von spürbar teureren Beiträgen betroffen sein. Umgekehrt haben Frauen mit einem Kostenanstieg in der Autoversicherung zu rechnen, wo sie bislang aufgrund der selteneren Verwicklung in Unfallsituationen bevorteilt waren.
Nur Neuverträge von der Tarifumstellung betroffen
Wer bislang schon Versicherungsverträge in zahlreichen Sparten abgeschlossen hat, muss die Umstellung nicht fürchten, da sich diese ausschließlich auf Neuverträge der Versicherungen auswirkt. Zudem sollte vor einem vorschnellen Vertragsabschluss festgestellt werden, ob beim gewünschten Versicherungsprodukt vielleicht Ausnahmen bestehen oder keine Unisex-Tarife geplant sind. Momentan ist z. B. noch die betriebliche Altersvorsorge vom Unisex-Zwang ausgeschlossen, was sich allerdings in wenigen Jahren ändern dürfte. Im Bereich der Riester-Rente wird hingegen schon seit dem Jahr 2006 auf Unisex-Tarife vertraut.

