Die Einführung der Gesundheitskarte verläuft sehr schleppend. Ursprünglich sollten allein in der Modellregion Nordrhein in den ersten acht Monaten mindestens 100.000 Karten ausgegeben werden. Doch davon sind die Krankenkassen noch weit entfernt, und auch die ursprünglich angekündigte Verteilung im ganzen Bundesgebiet rückt in immer weitere Ferne.
Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältig. So brachte zum Beispiel die Politik das ganze Projekt ins Stocken, denn im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP wurde eine Überprüfung der Gesundheitskarte vereinbart. So konnte es erst im April dieses Jahres mit einer abgespeckten Version losgehen. Die neue Karte unterstützt nun drei Funktionen. Sie bietet die Online-Verwaltung der Patientendaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer, Gültigkeit).
Die elektronische Speicherung ermöglicht unter anderem, dass zum Beispiel bei einem Umzug keine neue Gesundheitskarte mehr ausgestellt werden muss. Darüber hinaus werden ein Notfallpass sowie ein Arztbrief gespeichert. Ein Lichtbild auf der Vorderseite soll den Missbrauch der Plastikkarte erschweren. Nicht eingeführt hingegen wurden das elektronische Rezept sowie die elektronische Patientenakte. Diese sollte unter anderem den Schriftverkehr zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern erleichtern. Widerstand gegen die Einführung der Gesundheitskarte kommt vor allem aus den Reihen der Ärzte, die Zweifel an der Sicherheit der gesammelten Daten hegen. Patientenakten beinhalten sensible Informationen und dürften nicht außerhalb der Praxen abgespeichert werden. Solange diese Differenzen nicht geklärt sind, haben die Kassen die Ausgabe der Gesundheitskarte mehr oder weniger gestoppt, denn die Einführung neuer Karten ist auch mit sehr hohen Investitionen verknüpft. Garantiert werden soll mindestens die Online-Verfügbarkeit der Stammdaten.
Alle anderen Angaben können freiwillig gemacht werden. Darüber hinaus soll kein Kassenmitglied gezwungen werden, seine Daten online zu stellen. Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes kann die Gesundheitskarte wie eine EC-Karte gesperrt werden. Eine Entscheidung in dieser Auseinandersetzung soll das GKV-Änderungsgesetz bringen, das noch vor dem Sommer im Bundestag beschlossen werden soll.

